AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sonea Catamaran Charter GmbH

1. Präambel

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet – ohne Diskriminierungsabsicht. Die Firma Sonea Catamaran Charter GmbH (im Folgenden „Sonea GmbH“) bietet ihren Kunden im Rahmen des Unternehmens Mitsegelgelegenheiten/Kojencharter, Skippertrainings, Flottillensegeln, Bareboatcharter und Skippered Charter an.

2. Geltungsbereich

Die Sonea GmbH erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten sowohl gegenüber Kunden als auch gegenüber Geschäftspartnern. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich akzeptiert wurden.

3. Angebot und Vertragsabschluss

Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über das Webformular, E-Mail oder telefonisch. Die Sonea GmbH übermittelt daraufhin ein verbindliches Angebot, das für 3 Werktage gültig ist. Wird es innerhalb dieser Frist angenommen, erfolgt eine Buchungsbestätigung samt (Anzahlungs-)Rechnung.

4. Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises binnen 7 Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (< 6 Wochen) ist der Gesamtpreis sofort fällig. Verzugszinsen von 4 % p.a. sowie Mahn- und Inkassokosten trägt der Kunde im Falle des Zahlungsverzugs.

5. Charter-Dienstleistungen

Der Preis umfasst die Nutzung der Yacht, angeführte Extras und Nebenkosten. Nicht enthalten sind z. B. Hafen-, Treibstoff-, Gas- oder Reviergebühren. Endreinigung, Bettwäsche etc. sind nur inkludiert, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.

6. Übergabe der Yacht

Die Übergabe erfolgt mit Checkliste und Inventarliste. Der Zustand der Yacht wird gemeinsam kontrolliert. Hinweise auf mögliche Einschränkungen bei Navigationshilfen werden gegeben. Seetauglichkeit und Ausrüstung werden durch Unterschrift bestätigt. Kleinere Mängel sind kein Ablehnungsgrund.

7. Stornokosten

  • Bis 6 Wochen vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • Ab 6 Wochen vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises

Eine Ersatzcharter führt zur Rückerstattung abzüglich € 200 Bearbeitungsgebühr. Die schriftliche Stornierung per E-Mail gilt als Stichtag. Eine Charterrücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

8. Rücktritt vom Vertrag

Ist eine Leistungserbringung durch die Sonea GmbH nicht möglich (ohne eigenes Verschulden), erfolgt ein Rücktritt mit voller Rückzahlung. Änderungswünsche gelten als Rücktritt und Neubuchung. Notwendige Umbuchungen führen nicht zur Rückerstattung zusätzlicher Kosten.

9. Versicherungen

Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht enthalten, wird jedoch empfohlen. Für das Schiff bestehen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen. Nicht versichert sind persönliche Gegenstände, Personenschäden der Crew sowie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

10. Kaution

Es ist eine Sicherheitsleistung laut Chartervertrag zu hinterlegen. Diese wird nach schadensfreier Rückgabe rückerstattet. Bei Schäden haftet der Charterer bis zur Höhe der Kaution.

11. Preisänderungen

Preisänderungen sind möglich, etwa bei nachträglichen gesetzlichen Gebührenänderungen. Der angepasste Betrag wird entsprechend einvernehmlich geändert.

12. Pass- und Visumpflicht

Die Sonea GmbH informiert auf Anfrage über Visumserfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften und Einreisebedingungen.

13. Mindestteilnehmerzahl

Wird die Mindestteilnehmerzahl bei Mitsegeltörns nicht erreicht, kann die Sonea GmbH bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten und erstattet den vollen Reisepreis.

14. Überfahrten & Meilentörns

Verspätungen oder Änderungen durch Wetterbedingungen berechtigen nicht zu Schadensersatz. Alternative Häfen dürfen angesteuert werden, Mehrkosten trägt der Charterer.

15. Pflichten der Sonea GmbH

Der Vercharterer verpflichtet sich gegenüber dem Charterer:

  1. Die Charteryacht inklusive vollständigem Zubehör zum vereinbarten Termin nach vollständiger Zahlung des Charterpreises in einem seetauglichen, ordentlichen sowie dem Alter entsprechenden gepflegten und technisch einwandfreien Zustand zu übergeben. Sämtliche vorgeschriebenen Wartungsintervalle sind eingehalten und decken auch den gesamten Charterzeitraum ab. Besonders zu beachten sind dabei Wartungsfristen sicherheitsrelevanter Ausrüstung wie (sofern vorhanden bzw. vorgeschrieben) Rettungsinsel, Rettungswesten, Notsignale, EPIRB, Feuerlöscher, Gaskocheranlage sowie die Vollständigkeit und Aktualität der Seekarten und Navigationsinstrumente.
  2. Mit den Schiffspapieren alle zum Befahren des vereinbarten Seegebiets erforderlichen und gültigen Zertifikate, Nachweise, Listen, Bedienungsanleitungen der Yacht und sonstigen Dokumente auszuhändigen. Das Seegebiet sowie etwaige zeitliche Einschränkungen müssen eindeutig und widerspruchsfrei dokumentiert sein. Auf nicht allgemein bekannte Besonderheiten ist ausdrücklich hinzuweisen. Alle Unterlagen sind in englischer Sprache oder in der Landessprache des Charterers bereitzustellen.
  3. Während der Charterzeit entstehende oder entdeckte (versteckte) Mängel im Rahmen des Vertrags zu beheben.
  4. Ausfallzeiten vertragsgemäß zu erstatten.
  5. Während der Charterzeit zumindest zu den üblichen Bürozeiten telefonisch erreichbar zu sein.

Der Vercharterer haftet für Schäden oder Verluste an Eigentum des Charterers oder seiner Crew sowie für Unfälle nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung für Ereignisse, die auf höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

16. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • über die erforderlichen Qualifikationen und Lizenzen zu verfügen und gesundheitlich in der Lage zu sein, die Yacht zu führen.
  • allen Nutzungs- und Verhaltensanweisungen der Sonea GmbH und ggf. des gestellten Skippers Folge zu leisten.
  • achtsam mit dem Eigentum der Sonea GmbH bzw. deren Partnern umzugehen.

Bei schuldhafter Pflichtverletzung ist die Sonea GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen gemäß Punkt 7. Bei Pflichtverletzungen nach Reiseantritt ist der volle Charterpreis zu leisten. Der Kunde hält die Sonea GmbH in diesem Zusammenhang schad- und klaglos.

Ist der Charterer offensichtlich nicht in der Lage, Yacht und Crew sicher zu führen, ist der Vercharterer berechtigt, auf Kosten des Charterers einen geeigneten Skipper bereitzustellen oder zu vermitteln. Verweigert der Charterer diese Maßnahme oder ist sie nicht realisierbar, kann der Vercharterer die Yacht zurückbehalten. Eine Rückerstattung des Charterpreises erfolgt nur bei erfolgreicher Weitervermietung; bei geringeren Einnahmen wird die Differenz einbehalten.

Der Charterer verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Bestimmungen:

  • Verantwortung & Haftung: Der Charterer bzw. Skipper ist für die sichere Führung der Yacht verantwortlich. Er haftet persönlich für Schäden durch unsachgemäße Führung. Crewmitglieder gelten als seine Erfüllungsgehilfen.
  • Crewmeldung: Alle Crewmitglieder sind vor Törnbeginn vollständig namentlich zu melden.
  • Zustand & Betrieb: Die Yacht ist pfleglich zu behandeln. Der technische Zustand ist täglich zu prüfen (Ölstand, Bilge, Kühlwasser). Schäden sind sofort zu melden und nach Möglichkeit zu beheben.
  • Navigation & Logbuch: Navigation erfolgt anhand aktueller Seekarten, elektronische Geräte dienen lediglich zur Unterstützung. Es ist ein handschriftliches Logbuch zu führen. Der Plotter ersetzt keine Seekarte.
  • Wetterbedingungen: Bei vorhergesagten Windstärken ≥ 7 Bft ist das Auslaufen verboten, außer am Liegeplatz besteht akute Gefahr. In diesem Fall ist der nächste sichere Hafen anzulaufen.
  • Törnplanung & Rückkehrpflicht: Die Yacht ist spätestens 24 Stunden vor Vertragsende nahe dem Rückgabehafen zu positionieren. Eine eigenmächtige Verlängerung ist unzulässig.
  • Energieversorgung: Die Batteriespannung ist regelmäßig zu kontrollieren (nicht unter 11,8 V). Energieintensive Geräte nur bei aktiver Stromquelle nutzen.
  • Ein-/Ausklarieren: Der Charterer ist für alle Formalitäten, Gebühren und gesetzlichen Bestimmungen im Fahrtgebiet verantwortlich.
  • Sichere Liegeplätze: Es dürfen nur sichere Liegeplätze gewählt werden.
  • Grundberührungen & Schäden: Jede Grundberührung ist unverzüglich zu melden. Bei Verdacht auf Schaden ist ein Hafen anzulaufen, eine Inspektion nach Rücksprache zu veranlassen.
  • Wartung: Der Charterer führt notwendige Wartungsmaßnahmen gemäß Übergabeprotokoll durch.
  • Schadens- & Diebstahlmeldung: Bei Diebstahl ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Schäden mit Dritteinwirkung sind der Hafenbehörde zu melden und zu protokollieren.
  • Bergung/Schleppen: Nur in Notfällen erlaubt. Eigene Leinen verwenden, lösbar befestigen, vorab schriftliche Kostenvereinbarung treffen.
  • Änderungen an Bord: Umbauten oder Eingriffe nur mit Zustimmung des Vercharterers oder zur unmittelbaren Schadensvermeidung erlaubt.
  • Tiere & Gefahrgut: Nur mit schriftlicher Zustimmung des Vercharterers erlaubt.
  • Personenzahl: Es dürfen sich nie mehr Personen an Bord befinden als laut Vertrag und Crewliste zulässig.
  • Schuhwerk: Nur saubere, nicht abfärbende Bootsschuhe sind an Bord erlaubt.
  • Verspätungen: Rückgabeverzögerungen sind sofort zu melden. Schlechtes Wetter entbindet nicht von der Rückgabepflicht.
  • Einweisung & Gebietskenntnis: Vor dem Törn ist sich der Charterer mit der Technik der Yacht sowie den örtlichen Bedingungen vertraut zu machen.

17. Haftungsausschluss und Schadensersatz

Die Sonea GmbH sowie deren Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt – ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Produkthaftung.

Der Charterer haftet für durch ihn oder seine Crew schuldhaft verursachte Schäden bis zur Höhe der Kaution. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet er auch über die Kaution hinaus, z. B. für Regressforderungen des Versicherers oder bei Folgeschäden (z. B. Beschlagnahmungen). Eine Skipper-Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

Der Charterer haftet nicht für normale Abnutzung, etwa Segelnähte oder altersbedingte Materialermüdung, sofern keine schuldhafte Verursachung vorliegt.

Stellt der Vercharterer einen professionellen Skipper, liegt die Verantwortung für die Schiffsführung bei diesem. Der Skipper haftet für selbst verursachte Schäden; nicht jedoch, wenn Charterer oder Crew (mit-)verantwortlich sind.

Wird der Vercharterer durch das Verhalten des Charterers oder seiner Crew (z. B. grobe Fahrlässigkeit) von Dritten haftbar gemacht, verpflichtet sich der Charterer zur vollständigen Freistellung von allen zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen sowie daraus resultierenden Kosten im In- und Ausland.

Verlust persönlicher Gegenstände: Der Vercharterer übernimmt keine Haftung für verlorene oder vergessene persönliche Gegenstände.

18. Subunternehmen

Die Sonea GmbH kann zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten Subunternehmer einsetzen. Bei Buchung über eine Agentur agiert diese als reine Vermittlerin zwischen Charterer und Vercharterer. Ihre Haftung beschränkt sich auf das Vermittlungsverhältnis.

Als Vertreterin des Vercharterers ist die Agentur befugt, im Namen und auf Rechnung des Vercharterers zu handeln – auch für nachträgliche Änderungen oder einseitige Erklärungen. Sie darf auch Zahlungen entgegennehmen.

19. Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse

Datenweitergabe an Vertragspartner ist im Rahmen der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zulässig. Darüber hinaus gilt Verschwiegenheit über alle bekannt gewordenen Daten und Umstände – auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Sonea GmbH kann Daten zu Werbezwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeiten; der Kunde kann dieser Verwendung gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO widersprechen.

Foto- und Videoaufnahmen vom Törn dürfen zu Werbezwecken verwendet werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird. Details enthält die Datenschutzerklärung auf www.katamaran-sonea.de.

Der Charterer erklärt sich damit einverstanden, dass Standortdaten der Yacht mittels Tracking erfasst und ggf. an Charterbasis, Vercharterer und Versicherungen weitergegeben werden dürfen. Es gelten zusätzlich die Datenschutzregeln des Vercharterers.

20. Änderungen der AGB

Die Sonea GmbH kann diese AGB jederzeit ändern. Änderungen werden dem Kunden an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse übermittelt. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Mitteilung kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gelten die geänderten AGB als vereinbart.

21. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzrechte des Aufenthaltsstaats bleiben unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO). UN-Kaufrecht und Verweisungsnormen finden keine Anwendung.

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Sonea GmbH. Für Verbraucher gilt der Wohnsitz-, Aufenthalts- oder Beschäftigungsort als Gerichtsstand. Die Sonea GmbH ist grundsätzlich bereit, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen (ODR-Plattform).

Mündliche Absprachen sind nur bei schriftlicher Bestätigung beider Parteien rechtswirksam. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Eine wirtschaftlich gleichwertige Ersatzregelung tritt an deren Stelle. Regelungslücken werden sinngemäß geschlossen.

22. Sonstiges

Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und Unterschrift beider Parteien.

Die Sonea GmbH empfiehlt, diese AGB dauerhaft zu speichern. (Stand: Sommer 2025)

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